KLIMAFAIR REISEN UND UMWELTFOLGEKOSTEN ÜBERNEHMEN

s’ grüne Kässle

Ob mit dem Auto, Flugzeug oder der Bahn unterwegs, - die Umwelt wird belastet. Der Sektor Mobilität verursacht jährlich einen erheblichen Anteil an CO2-Emissionen und belastet dadurch unsere Erde.

 

Kann man auch klimaverantwortlich reisen und mobil sein? Ja, das geht! Wichtig ist aber, die Notwendigkeit einer Reise abzuwägen und im besten Fall die ökologischen Kosten einer Reise möglichst vollständig zu übernehmen. Dafür gibt es im Landkreis Reutlingen den Klimafonds s’grüne Kässle! Umweltfolgekosten der Reisestrecken berechnen lassen und Mitstifter*in werden.

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Und so funktioniert s’ grüne Kässle:

Ganz einfach Verantwortung für die eigenen Reisen übernehmen und dadurch den Ausbau von erneuerbaren Energien und Klimaschutzprojekten fördern.

1. Schritt: Verkehrsmittel auswählen, mit dem Sie verreisen und die Fahrt- / Flugstrecke angeben. Umweltfolgekosten der Reise über Climate Fair online berechnen lassen.

2. Schritt: Lokalen Nachhaltigkeitsfonds “Landkreis Reutlingen” auswählen. Den Beitrag in das regionale Bürgerfonds s’ grüne Kässle einzahlen und so Mitstifter*in werden.

 

3. Schritt: Die Beiträge werden in den Ausbau erneuerbarer Energien deutschlandweit investiert. Erträge aus diesen Projekten fließen zurück in s’ Grüne Kässle.

4. Schritt: In den Folgejahren können Sie als Mitstifter*in über die Umsetzung lokaler Klimaschutzprojekte abstimmen, die aus den Erträgen finanziert werden sollen.

 
 

Klimaverantwortlich reisen und Folgekosten übernehmen!

Werden Sie Teilhaber*in unseres Klimaschutzfonds im Landkreis Reutlingen. Reisen Sie zukünftig klimaverantwortlich indem Sie Ihre Umweltfolgekosten Ihrer Reisen und Autofahrten berechnen und diese ganz oder teilweise übernehmen.

RENNSüd über das ClimateFair Projekt

 
 

FAQ's:

Was sind sozioökologische Folgekosten und warum Climate Fair?

Sozioökologische Folgekosten umfassen finanzielle, gesundheitliche und ökologische Kosten, die durch die wirtschaftliche Tätigkeit einzelner Akteure entstehen, jedoch statt von diesen übernommen zu werden der Allgemeinheit überlassen werden.

Beispiele hierfür sind die Folgekosten aus der Belastung umliegender Gewässer und Landstriche im Zuge des Kohleabbaus, aus der Zerstörung von Ökosystemen infolge des treibhausgasbedingten Klimawandels oder die Folgekosten aufgrund der Belastung der Atemluft mit Treibhausgasen und Feinstaubpartikeln durch den Automobilverkehr oder die Verbrennung fossiler Energien zur Erzeugung von Strom und Wärme.

Zielsetzung des hier verwendeten Umweltkosten-Rechners ist es:

1. Transparenz hinsichtlich der sozioökologischen Folgekosten, im Besonderen der Mobilität, zu schaffen. Im Wesentlichen setzen sich diese Kosten aus dem Anteil der treibhausgasbedingten und den nicht treibhausgasbedingten externen Kosten zusammen.

2. Zugleich auf die dringend notwendige Einführung einer nationalen Lenkungsabgabe auf Emissionen von Treibhausgasen („CO2-Abgabe“) durch fossile Energieträger (Kohle, Öl und Erdgas) hinzuweisen und dieses zu unterstützen. Im besonderen über die Bereitschaft diese mittels Climate Fair bereits heute zu übernehmen und damit auch ein politisches Zeichen zu setzen, für die Forderung zur Einführung einer für alle verbindlichen CO2-Abgabe.

Was ist der Unterschied zwischen CO2-Kompensation und der Übernahme von Folgekosten?

Die Übernahme der Umweltfolgekosten - auch als Umweltschadenskosten, Umweltkosten oder externe Kosten bezeichnet - basiert auf der eigenverantwortlichen Bereitschaft, Verantwortung für die mit dem eigenen Handeln verbundenen Umweltkosten zu übernehmen.

Statt das Bezahlen des nicht im Preis - z. B. meiner Mobilität - enthaltenen Umweltschadenskosten auf andere abzuwälzen, gilt es, diese an erster Stelle so gering wie möglich zu halten und den Betrag der noch nicht vermeidbaren Umweltschadenskosten, für die gemeinschaftlichen Aufgaben des Klimaschutzes und einer nachhaltigen gesellschaftlichen Entwicklung zur Verfügung zu stellen; und damit - mit der eigenen freiwilligen Vorwegnahme - zugleich die Forderung zur Einführung einer für alle verbindlichen CO2-Abgabe/CO2-Steuer zu unterstützen.

Dabei ist es das gemeinsame Ziel, so bald als möglich ein gesamtgesellschaftliches System zu erreichen, in dem es gesellschaftlicher Konsens ist, dass nur noch Waren oder Dienstleistungen angeboten werden (dürfen), bei denen die Schadenkosten vollständig im Preis enthalten sind.

Ein wichtiger, für Deutschland längst überfälliger Schritt ist die Einführung einer entsprechenden nationalen CO2-Lenkungsabgabe wie sie bereits in den nachfolgenden Ländern eingeführt wurde: Finnland (1990), Polen (1990), Schweden (1991), Norwegen (1991), Dänemark (1992), Lettland (1995), Slovenien (1996), Estland (2000), Britisch Columbien (2008), Schweiz (2008), Irland (2010), Island (2010), Japan (2012), Frankreich (2014), Mexico (2014), Portugal (2015), Südafrika (2016), Chile (2017), Canada (2019).

Wie bestimmt Climate Fair die sozioökologischen Folgekosten?

Die Berechnung der mobilitätsbedingten Menge an Emissionen von CO2-Äquivalenten erfolgt mittels entsprechender Daten des vom Institut für Energie und Umweltforschung Heidelberg, im Auftrag des Umweltbundesamt entwickelte und von diesem eingesetzten und empfohlenen Experten-Tool TREMOD(Transport Emission Model). Des weiteren liegen dem Rechner die Gutachten und Empfehlungen des Umweltbundesamtes zur Berechnung von externen Folgekosten im Bereich der Energieerzeugung und Mobilität zugrunde.

Da uns aktuell keine Studie vorliegt die den Treibhausgas bedingten und den nicht Treibhausgas bedingten Kostenanteil der externen Kosten, für alle Bereiche der Mobilität in vergleichbarer Weise erfasst, beschränkt sich Climate Fair aktuell bei der Berechnung der sozioökologischen Folgekosten auf die Berechnung des Treibhausgas bedingten Anteils. So können wir eine Verzerrung im Vergleich der verschiedenen Verkehrsmittel vermeiden, die sich ansonsten aus der unterschiedlichen Datengrundlage bei der Berechnung der nicht Treibhausgas bedingten externen Kosten ergeben würde.

Dabei ist es wichtig zu Wissen, dass die über den Climate Fair Umweltkostenrechner ausgewiesene Summe der "nur" Treibhausgas bedingten sozioökologischen Folgekosten im Bereich des PKW Verkehrs bei Diesel und Benzinfahrzeugen, entsprechend einer Studie des Umweltbundesamtes, aufgrund der hohen Emission von Feinstaub und Lärm, um das bis zu 5 fache zu erhöhen ist, um die vollen sozioökologischen Umweltkosten einzubeziehen.

Wer kann sich an den Fonds beteiligen?

ClimateFair richtet sich an Privatpersonen, städtische Verwaltungen und Unternehmen. Mit dem Folgekostenrechner bietet ClimateFair diesen die Möglichkeit die sozioökologischen Folgekosten einer Reise zu berechnen und in Form einer Spende zugunsten eines selbst gewählten lokalen Klimaschutz- & Nachhaltigkeitfonds, Verantwortung für diesen externen Kostenanteil zu übernehmen.

Wie kann ich Mitstifter*in eines lokalen Klimaschutz- & Nachhaltigkeitsfonds werden?

Mittels des ClimateFair Umweltkostenrechner können sie sich an einem lokalen Bürgerfonds ihrer Wahl beteiligen, indem sie die Verantwortung für die Folgekosten einer notwendigen Reise übernehmen.

Alternativ können sie sich auch mit einer direkten Zustiftung eines frei gewählten Betrags zu Gunsten eines von Ihnen bestimmten Fonds an diesem beteiligen.

Mit Ihrem Beitrag werden Sie Mitstifter+in im lokalen Bürgerfonds ihrer Wahl und erhalten das Recht jährlich über die Vergabe der Fördermittel des Fonds mitzubestimmen und selbst entsprechende Nachhaltigkeitsprojekte zur Aufnahme in die Auswahlliste vorzuschlagen.

Unabhängig von der Höhe des beigesteuerten Betrags haben hierbei alle Mitstifter*in eine Stimme.

Wie werden die Gelder der Fonds eingesetzt?

Die Gelder der Fonds werden von der gemeinnützigen Klimaschutz+ Stiftung treuhänderisch verwaltet und von dieser zu 100% zur Finanzierung von Ökostromanlagen und Energieeinsparprojekten in der Region eingesetzt.

 Ihre ClimateFair Spende trägt so unmittelbar vor Ort zur notwendigen Energiewende bei und ermöglicht zugleich die Reduzierung des Ausstoßes von Treibhausgasemissionen. Die Erträge und Abschreibungen der finanzierten Klimaschutzmaßnahmen stehen den teilnehmenden Bürgerinnen und Bürgern mindestens 20 lang Jahre zur gemeinsamen Ausgestaltung nachhaltiger Nachbarschaften sowie zur Förderung von sozialen und ökologischen Initiativen weltweit zur Verfügung.

WICHTIG: auch wenn die Investition der Fondsmittel zu einer Verringerung der Treibhausgas Emissionen beiträgt erfolgt dies in Verantwortung gegenüber den verursachten Klimafolgen einer Reise und nicht um diese mit den reisebedingt freisetzen Treibhausgasen zu verrechnen und so den irreführenden Eindruck einer, per Zahlung möglichen, C02 freien Reise zu vermitteln.

Gibt es in meiner Stadt auch einen Fonds?

Ja, mit dem Start von ClimateFair wurden für jede Stadt und Gemeinde in Deutschland die Möglichkeit zum Start eines lokalen Bürgerfonds für Klimaschutz und nachhaltige Entwicklung eingerichtet. Wird in ihrer Stadt/Gemeinde auf der Online-Karte unter dem Menuepunkt "Bürgerfonds & Projekte" kein Bürgerfonds angezeigt, so bedeutet dies, dass der Bürgerfonds ihrer Stadt/Gemeinde noch inaktiv ist, da er bisher noch nicht durch einen ersten Climate Fair Beitrag angestoßen wurde.

Was ist, wenn der Fonds meiner Stadt oder Gemeinde noch sehr klein ist?

Die folgenden Regeln ermöglichen, dass auch die Mitstifter*innen eines Bürgerfonds der noch am Anfang seiner Aufbauphase steht, bereits über die Vergabe von Fördermitteln mitentscheiden können.

Bis zum Erreichen der Schwelle von mindestens 2.500€ Zustiftungsmitteln zum Stichtag 01.10. eines Jahres gilt ein Bürgerfonds als in Gründung (Fonds i.G.).

Ist diese Schwelle noch nicht erreicht, werden die Ausschüttungsmittel dieser Fonds dem allgemeinen Klimaschutz+ Stiftungsfonds zugeordnet und alle Mitstiftenden dieser Fonds können sich an der Abstimmung zur Vergabe der Fördermittelsumme des allgemeinen Fonds beteiligen und hierfür lokale und regionale Förderprojekte vorschlagen.

Erreicht ein lokaler Bürgerfonds i.G. die Schwelle von 2.500€ werden alle Mitstifter*innen des Fonds per E-Mail darüber informiert, dass Sie einmalig ihr Votum abgeben können, ob die Fördermittelausschüttung des Bürgerfonds ab sofort für diesen Fonds separat erfolgen soll oder ob die Fördermittelausschüttung bis zum Erreichen der Schwelle von 5.000€ weiterhin über die Sammelausschüttung des allgemeinen Fonds erfolgen soll.

Welche Energiewendemaßnahmen wurden bisher umgesetzt?

Bisher wurden - Stand August 2018 - von den über 4.700 an den lokalen Bürgerfonds und weiteren Stiftungstöpfen teilhabenden Bürger*innen insgesamt rund 368.000€ Zustiftungsmittel und 55.000€ an zinsfreien Grameen Social Business Darlehen zur Verfügung gestellt. Mit Krediten der staatlichen KfW-Bank verdoppelt konnten so bereits 7 Photovoltaikanlagen und 2 Energie-Effizienzprojekte als Gemeingüter realisiert werden.

Welchen Beitrag leisten die umgesetzten Energiewendemaßnahmen zum Klimaschutz?

Die umgesetzten beiden Energieeffizienz Projekte konnten mittels Optimierung der Beleuchtungsausstattung eines Cafes und eines Bio-Supermarktes den jährlichen Stromverbrauch um rund 45.000kWh/a reduzieren. Die zugleich erreichte Reduzierung der Kühlllast im Sommer ist dabei noch gar nicht mit eingerechnet.

Sieben Sonnenstromanlagen mit zusammen 276 kWp erzeugen jährlich rund 270.000 kWh regenerativen Strom und tragen damit dazu bei, dass diese Strommengen nicht mehr über fossile und atomare Kraftwerke erzeugt werden müssen.

Insgesamt kann dies bereits, über die damit mögliche Verdrängung von fossilem Strom, zur Reduzierung eine Emissionsmenge von jährlich rund 170.000kg CO2eq beitragen.

Wer ist Eigentümer der errichteten Anlagen und was passiert mit den Erträgen?

Die gemeinnützige Klimaschutz+ Stiftung investiert die Gelder der Bürgerfonds bei der zugehörigen Klimaschutz+ Energiegenossenschaft für den Bau von Anlagen zur Nutzung regenerativer Energien und Energie-Effizienzprojekten.

Zur Erfüllung des Stiftungszwecks haben sich die beteiligen Genossen dazu verpflichtet zur Erreichung des gemeinsamen Ziels einer möglichst hohen sozio-Ökologischen Rendite vollständig auf die Ausschüttung von Dividenden auf ihre Genossenschaftsanteile zu verzichten. Für den ordnungsgemäßen Betrieb der Genossenschaft nicht benötigte Gewinnanteile werden vollständig an die Klimaschutz+ Stiftung zur Erhöhung der jährlichen Ausschüttungsumme gespendet und auf diese Weise den Mitstifter*innen zur Förderung gemeinnütziger Nachhhaltigkeitsprojekte zur Verfügung gestellt.

Welche Projekte können gefördert werden?

Damit ein Projekt über einen der lokalen Fonds gefördert werden kann gilt es vier zentrale Kriterien erfüllen.

Zum einen ist dies die Gemeinnützigkeit des Projektträgers. Zum anderen muss das Projekt einen eindeutigen Beitrag zur Ausgestaltung einer sozial und ökologischen gerechten Gesellschaft leisten und von einem Teilhaber des jeweiligen Bürgerfonds vorgeschlagen worden sein der mit Namen und Kontaktbereitschaft, für die Vertrauenswürdigkeit des von Ihm vorgeschlagenen Projektes einsteht.

Als viertes ist vom Projektträger eine Fördermittelvereinbarung auszufüllen und zu unterzeichnen in der er sich dazu verpflichtet, zu benennen für was die Fördermittel eingesetzt werden sollen, was mit der Verwendung der Fördermittel erreicht wurde und das die Mittel von ihm vollständig zurückgezahlt werden, sollte sich herausstellen, dass diese anders eingesetzt wurden als zuvor zugesagt.

Mit welchen Geldern werden die Projekte gefördert?

Die Nachhaltigkeitsprojekte werden mit den Erträgen sowie der jährlichen Abschreibung von 5% der über die Fondsmittel finanzierten Energiewendemaßnahmen gefördert.

Konkret bedeutet dies, dass ClimateFair mit den Zustiftungen des Bürgerfonds an dem Sie beteiligt sind, zum Beispiel im ersten Schritt eine Photovoltaikanlage finanziert.

Im zweiten Schritt werden die oben genannten jährlichen Erträge aller Investitionsprojekte in solidarischer Weise zusammen getragen und anschließend prozentual, entsprechend dem Anteil des einzelnen Fonds an der Summe aller Fonds, den einzelnen Fonds zugeordnet und die entsprechenden Beträge, den am jeweiligen Fonds beteiligten Bürgerinnen, zur Förderung der von den Stifterinnen per Onlineabstimmung ausgewählten Projekte zur Verfügung gestellt.

Wer kann Projekte zur Förderung vorschlagen?

Alle an einem lokalen Bürgerfonds beteiligten Mitstifter*innen können Projekte zur Förderung vorschlagen. Wichtige Voraussetzung ist dabei das die vorschlagende Person als Fürsprecher des Projektes mit seinem Namen und der Kontaktbereitschaft für E-Mail Anfragen zum Projekt, für dessen Vertrauenswürdigkeit einzustehen.

Wie werden die zufördernden Projekte ausgesucht?

Die zu fördernden Projekte werden von allen am jeweiligen Bürgerfonds beteiligten Mitstifter/innen jährlich bestimmt.

Grundsätzlich können alle Mitstifter/innen Projekte zur Förderung vorschlagen.

Einmal im Jahr können alle Mitstifter/innen, i.d.R in der Zeit vom 11.11. bis zum 12.12., per Onlineabstimmung entscheiden welche(s) Projekt(e) gefördert werden.

Unabhängig von der Höhe der in den Fonds eingebrachten Spende haben alle Stifter*innen hierbei das gleiche Stimmrecht.

Wie hoch sind die Kosten, die für Verwaltungszwecke verwendet werden?

Auf Empfehlung des Stiftungsbeirats fließen mindestens 90% der Zustiftungsbeiträge in die jeweils ausgewählten Bürgerfonds und max. 10% der Mittel stehen für die Finanzierung der gemeinnützigen Organisations- und Verwaltungsarbeit der Stiftung zur Verfügung.

Bekomme ich für meine Überweisungen einen Spendenbescheid?

Ab einem Betrag von 50 Euro werden Spendenbescheinigungen ausgestellt. Beachten Sie, dass Sie die Bescheinigung nicht direkt mit der Bestätigungsmail erhalten.